Blaulicht: billiger als Lichthupe

Billiger drängeln?

Von Anita Horn

Drängeln auf der Autobahn ist seit genau einem Jahr (01.08.2006) teurer geworden. Wer erwischt wird, muss mit mindestens 250 Euro Strafe, vier Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Weil einigen Rasern das wohl zu kostspielig wurde, haben sie den Bußgeldkatalog studiert und ein paar vermeintliche Schnäppchen gefunden. Schleicher auf der linken Spur loswerden – und das ohne Lichthupe und Linksblinken. Funktioniert das?

"Platz da!" kann teuer werden

In Internetforen und verschiedenen Blogs prahlen Autofahrer mit vermeintlichen Bußgeld-Schnäppchen. Wem Drängeln zu teuer ist, der komme mit einem Überholmanöver von rechts oder über die Standspur billiger weg. Und wem das nicht reicht, der könne mit eigens installiertem Blaulicht und Martinshorn angeblich viel Kohle sparen. Die Polizei findet diese Tipps weder lustig noch clever. Denn wer sich den Bußgeldkatalog richtig angeschaut hätte, der wüsste auch, dass die aufgeführten Strafen nur Richtwerte sind.

Drängeln:
250 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Führerscheinentzug.

  • Grundsätzlich richtig. Je nach Schwere und Wiederholung aber mehr

Rechts überholen:
50 Euro, 3 Punkte, kein Fahrverbot.

  • Würde vermeintlich 200 Euro, einen Punkt und das Fahrverbot sparen. Stimmt aber so nicht. Wer rechts überholt und den Schleicher auf der linken Spur belehren will, einen Vogel oder sogar den Stinkefinger zeigt, begeht eine Straftat. Wer zusätzlich auch noch zu schnell fährt und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, dem kann durchaus der Führerschein entzogen werden. Und mit 50 Euro ist die Sache dann auch nicht erledigt.

Überholen auf der Standspur:
50 Euro, 2 Punkte, kein Fahrverbot.

  • Wirkt zunächst absurd, ist aber erstmal billiger, weil die so genannte Nothaltespur nicht zur eigentlichen Fahrbahn gehört. Aber auch hier gilt: Dese Spur ist Einsatzwagen und den Autos vorbehalten, die liegen bleiben. Wer hier überholt, handelt vorsätzlich falsch, bringt andere Fahrer in Gefahr. Und das ist nicht nur lebensmüde, sondern kostet auch mehr als im Bußgeldkatalog erst einmal angegeben

Blaulicht und Sirene am Auto montieren und sich damit freie Fahrt verschaffen:
20 Euro

  • Diese Strafe kann sich je nach Ermessen lediglich auf den Besitz des Blaulichts beziehen. Wer dies auch einsetzt und zusätzlich die Geschwindigkeit überschreitet, den erwarten eine Gerichtsverhandlung und je nach Einschätzung des Richters rund sechs Monate Fahrverbot sowie eine Strafe, die durchaus im vierstelligen Bereich liegen kann – je nach Einkommen und Schwere des Vergehens.

Übrigens: Auch wer den linken Fahrstreifen blockiert, handelt verkehrswidrig. Es herrscht Rechtsfahrgebot; wer nicht rechtzeitig rechts einschert, behindert den Verkehrsfluss und provoziert andere Fahrer. Auch hier sind Strafen um die zehn bis 30 Euro fällig. Aber auch hier gilt: Wer vorsätzlich und wiederholt erwischt wird und uneinsichtig reagiert, für den kann es teurer werden.

 

 

Drängeln

Strafe: 250 Euro – 4 Punkte – 3 Monate Fahrverbot
Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden! Es kostet Dich nämlich  250 Euro – 4 Punkte in Flensburg und Du bekommst 3 Monate Fahrverbot.

Rechts überholen

Strafe: 50 Euro – 3 Punkte
Dann könntest Du besser rechts überholen. Rechts überholen kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment: 50 Euro und 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.
Fazit: 200 Euro – 1 Punkt – 3 Monate Fahrverbot gespart!

Auf der Standspur fahren

Strafe: 50 Euro – 2 Punkte
Noch mehr sparen? Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment: 50 Euro und 2 Punkte.
Fazit: Wieder ein Punkt gespart! Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnellvorangekommen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.

Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!

Mit Blaulicht fahren

Strafe: 20 Euro
Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro.

Steht angeblich so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt – also möglichst
preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.
Fazit: Also 230 Euro gespart, kein Fahrverbot und – K E I N E – Punkte!!!

So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt..

Ich wiederhole gerne nochmals, das hier ist nur rein theoretisch, sowas ist natürlich ganz böse und sollte auf keinen Fall getestet werden, aber man sollte es doch zumindestens wissen, oder?

 

 

Statt Drängeln besser gleich rechts überholen?

Rubrik: Deutschland, deine Gesetze

Die neue Drängler-Vorschriften sieht harte Strafen vor, für den, der zu dicht auffährt. Das ist ja auch im Prinzip richtig, aber was bedeutet das in der Praxis und auf welche Idden lässt das ganz pfiffige notorische Schnellfahrer und Pistensäue kommen?

Eben erreicht mich eine Mail mit folgender kleinen Überlegung, und die sollte man sich durchaus mal durch den Kopf gehen lassen ob der Logik, die dahinter steckt:

Rechtsüberholen lohnt sich wieder!

Wieder mal über ‘Linkspenner’ auf der Autobahn geärgert?

Seit der neuen “Dränglervorschrift”:
Drängeln: 250 EUR und 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot ! ! !

sollte man lieber gleich rechts überholen:
Rechts überholen: 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)

Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt:
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens: 50 EUR und 2 Punkte

Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont…), sehr schnell vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart.

ABER!! — Das geht noch viel billiger und effektiver!

Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 EURO ?!!!
Steht so im § 38 StVO geschrieben.

Also 230 Euro gespart, – K E I N E – Punkte und immer pünktlich ! !

So nach dem ersten Querlesen der Vorschriften könnte das sogar stimmen, wobei der 36 STVO keine Regelung in Bezug auf den Missbrauch enthält und man hier wohl richtigerweise davon ausgeht, dass dann mindestens Vorsatz zu unterstellen wäre, was dann nach Angaben a.a.O. auf 40 Euro und 1 Punkt käme (vergleichsweise aber immer noch ein Schnäppchen).

Aber mal im Ernst: Ich will dazu weder auffordern noch irgendeiner der vorgeschlagenen “Lösungen” Vorschub leisten, im Gegenteil, ich bin ein bekennender Vertreter der passiven Fahrweise, auch wenn mich Schnarchnasen vor mir beinahe den Verstand rauben (aber ich habe da Entspannungstechniken und mein Mantra “janz ruhhhisch, es looft”). Aber die Logik ist trotzdem nicht zu überbieten und eigentlich mal wieder klassische “typisch Deutschland”. So lange rumgedoktert und allen Lobbyisten gerecht werden wollen, bis am Ende in der Gesamtschau ein großer Käse übrig blieb.

 

Rechts überholen lohnt sich wieder

Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert? Seit der neuen "Dränglervorschrift": Drängeln: 250 EUR und 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot !!! sollte man lieber gleich rechts überholen: Rechts überholen: 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)

Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens: 50 EUR und 2 Punkte
Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr schnell vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart.

ABER!! -- Das geht noch viel billiger und effektiver!

Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 €!!! Steht so im § 38 StVO geschrieben.

Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte !!!


Zitat Ende


Letzte Änderung: 26.07.2009
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